1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen der milanconsult GmbH gelten für alle Verkäufe und Lieferungen des Verkäu-fers an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
2 Vertragsschluss und -beendigung
2.1 Alle Produktdarstellungen und Preislisten des Verkäufers sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Im Online-Shop des Verkäufers können Produkte des Verkäufers bestellt werden. Mit Anklicken des Buttons „Bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab.
2.2 Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande, die schriftlich oder in Textform erfolgt.
2.3 Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
2.4 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind als Nettoeuropreise zu verstehen. Verpackungs- und Versand-kosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gesondert berechnet.
3.2 Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern der Kunde nicht mit anderen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer in Verzug ist.
3.3 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 10 Prozentpunk-ten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zah-lungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Rechnungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
3.4 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiser-höhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertrag-schluss erfolgen soll.
4 Liefer- und Versandbedingungen sowie Gefahrübergang
4.1 Beim Erwerb mehrerer Artikel über unterschiedliche Artikelangebote ist der Verkäufer berechtigt, aus ab-wicklungstechnischen Gründen keine Gesamtlieferung vorzunehmen. Des Weiteren ist der Verkäufer zur Teillieferung – auch bei Fixterminen - berechtigt, soweit dies dem Kunden zuzumuten ist. Im Falle von zu-lässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
4.2 Die Lieferung der Leistungsgegenstände erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege wobei die Wahl des Ver-sandweges und der -art dem Verkäufer überlassen sind. Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind unverbind-lich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten Zeit/des genannten Termins wird vom Verkäufer aus-drücklich bestätigt.
4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistungsgegenstände geht mit der Übergabe der Leistungsgegenstände an eine geeignete Transportperson über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung und Montage, geht die Ge-fahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden über.
4.4 Für den Fall, dass sich der Versand der Lieferung an den Kunden aus Gründen, die er zu vertreten hat, verzö-gert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell an-fallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
5 Höhere Gewalt Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzöge-rungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
6 Verzögerung der Leistung
6.1 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rück-trittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Verkäufer zu vertreten ist.
6.2 Bei Verzug des Verkäufers ist der Kunde auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, innerhalb einer ange-messenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
6.3 Macht der Kunde wegen Verzuges berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 1 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 8 % dieses Preises.
6.4 Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Ver-sandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden.
6.5 Der Nachweis eines höheren oder niedrigerer Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
6.6 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist, und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
7.2 Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Waren gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte seiner Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Waren des Verkäufers mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Waren der Verkäufers zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache - auf den Verkäufer über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
7.3 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
7.4 Der Käufer hat Zugriffe auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogenen Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.
7.5 Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
8 Mängelhaftung Der Verkäufer haftet bei Sach- und Rechtsmängeln wie folgt:
8.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Leistungsgegenstände zu verweigern.. Sollte ein Teil der Leistungsgegenstände einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Wird die Sache ohne Vergütung überlassen, haftet der Verkäufer für Mängel nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.2 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Störungen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderun-gen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
8.3 Bei gebrauchten Leistungsgegenständen sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
8.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Eine Nacherfüllung (Neulie-ferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
8.5 Vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Verjährungsbegrenzungen Ziffern in 9.1,9.3 und 9.4 beziehen sich nicht auf Fälle des Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB sowie auf Schadens- und Aufwendungsersatz-ansprüche, die der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für letztere Ansprüche gilt Ziffer 10.
8.6 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht ge-mäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gelten die Leistungsgegenstände als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
8.7 Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.8 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferten Leistungsgegenstände innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Leistungsgegenstände und Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
8.9 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kun-den eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9 Haftung
9.1 Die Haftung für Verzug ist in Ziffer 7 abschließend geregelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer dem Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus jedem Rechtsgrund wie folgt:
9.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung für den Vertrag insgesamt auf den Auftragswert beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Rechte und Pflichten im Sinne von § 307Abs. 2 Nr.2 BGB ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.3 Bei Verlust von Daten haftet der Verkäufer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und re-gelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wä-re. Die Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung Bestandteil der vom Kunden zu erbrin-genden Leistungen ist.
9.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen, soweit bzgl. letzterem nichts anderes geregelt ist.
10 Verjährung Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der Ansprüche gemäß Ziffer 9 - in einem Jahr ab Kenntnis, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
11 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
11.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt ist.
11.2 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
11.3 Eine Abtretung durch den Kunden von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, insbe-sondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.
12 Information zur Batterieverordnung
12.1 Der Kunde hat darauf zu achten, seine Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben (eine Entsorgung im Hausmüll verstößt gegen die Batterieverordnung), an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abzugeben. Mit Ausnahme von Starterbatterien ist die Abgabe an kommunalen Sammelstellen kos-tenlos. Batterien, die der Kunde vom Verkäufer erhalten hat, können nach Gebrauch unentgeltlich an den Verkäufer zurückgegeben werden. Der Versand von gebrauchten Starterbatterien ist dabei lt. Gefahrgutver-ordnung nicht zulässig.
12.2 Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber.
12.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warensen-dung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers nachzulesen.
13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus-schluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
13.2 Die Vorschriften des § 312 e Abs.1 Ziffern 1 - 3 BGB finden keine Anwendung.
13.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonderver-mögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem an-deren gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt. Stand: Juni 2009